Mehr Compliance durch mehr Transparenz – Fallberichte zu Verstößen gegen das Verpackungsgesetz
Im Rahmen der so genannten erweiterten Produzentenverantwortung muss jedes Unternehmen, das hierzulande Produkte vertreibt – und damit stets auch Verpackungen in den Umlauf bringt – dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Verpackungen anschließend vorschriftsmäßig entsorgt werden. Hintergrund ist hierbei die europäische Richtlinie über Verpackungen (94/62/EG), die in Deutschland durch das „Verpackungsgesetz“ umgesetzt wird. Mithilfe dieser Richtlinie soll der Verpackungsmüll innerhalb der EU verringert werden. Hersteller sollen außerdem darauf achten, wenn möglich, wiederverwendbare Materialien zu verwenden.
Um die Ziele des Verpackungsgesetzes besser erreichen zu können, sollen nun Fallberichte von Unternehmen, die sich nicht regelkonform verhalten, veröffentlicht werden. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die neue Regelung wissen müssen.
Als Inverkehrbringer von Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen unterliegen Produzenten und (Online-)-Händler innerhalb der EU der europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG), die in Deutschland seit Januar 2019 durch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt wird. Zuständig für dessen Umsetzung ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die Verstöße gegen das Verpackungsgesetz an die Landesvollzugsbehörden weiterleitet. Die ZSVR wird von nun an regelmäßig exemplarische Fallberichte zu Verstößen veröffentlichen.
Das deutsche Verpackungsgesetz: Ihre Pflichten als Hersteller, Importeur & (Online-) Händler
Laut Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister, sei es unabdingbar, dass jeder, der Waren herstellt, importiert oder weiterverkauft auch für deren ordnungsgemäße Entsorgung aufkommt. Denn nur so entstünde ein zunehmender Anreiz, bereits in der Produktion auf unnötiges Verpackungsmaterial zu verzichten und sich anschließenden beim Recycling der Altverpackungen zu beteiligen. Gemäß Verpackungsgesetz sind Sie als Hersteller dazu verpflichtet,
- sich beim Verpackungsregister LUCID registrieren zu lassen, sobald Sie zum ersten Mal gewerblich Verpackungen in den Umlauf bringen möchten. Diese Registrierungspflicht gilt sowohl für Hersteller innerhalb Deutschlands als auch für Importeure und Online-Händler.
- sich, nach erfolgter Registrierung, an einem anerkannten Rücknahmesystem zu beteiligen (Systembeteiligungspflicht).
- Angaben zu Verpackungsmengen, die im Rahmen der Systembeteiligung erfolgen, ebenfalls an das zentrale Register weiterzuleiten. Wird dabei die so genannte Bagatelle-Grenze überschritten, muss dieser Datenmeldung außerdem eine Vollständigkeitserklärung (VE) über die in den Umlauf gebrachte Verpackungsmenge beigefügt werden.
Rücknahme & Recycling im E-Commerce
Der Leitfaden für Onlinehändler
Der Onlinehandel boomt. Was gerade jetzt besonders wichtig ist: Wer mit Produkten handelt, unterliegt verbindlichen Entsorgungs- und Recycling-Pflichten, deren Nichterfüllung zu erheblichen Sanktionen und Abmahnungen führen kann. Das Problem: Viele Händler sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst. Doch nur wer rechtssicher handelt, ist vor ungeplanten Kosten und Bußgeldern sicher. Leitfaden herunterladen
Kontrollinstanz: Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
Seit ungefähr 15 Monaten ist die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (kurz: ZSVR) mit der Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes betraut. Als Betreiber des nationalen Verpackungsregisters LUCID kümmert sich die Behörde unter anderem um die Registrierungen, Datenmeldungen und Vollständigkeitserklärungen der einzelnen Hersteller. Hierbei analysiert die ZSVR die Daten der jeweiligen Unternehmen, um zu überprüfen, ob womöglich ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz vorliegt. Im Zweifelsfall kann sie die Informationen dann direkt an die zuständige Landesvollzugsbehörde weitergeben.
Das ist neu: Regelmäßige Veröffentlichungen von Fallberichten
Von nun an sollen die Fallberichte zu den Verstößen gegen das Verpackungsgesetz nicht mehr ausschließlich den Landesvollzugsbehörden zur Verfügung stehen, sondern auch öffentlich zugänglich sein.
Durch diese neue Form der Transparenz soll einer Missachtung der Vorschriften und Herstellerpflichten in Zukunft vorgebeugt werden. So liefern die Fallberichte wertvolle Anhaltspunkte für Unternehmen, wie sich Verstöße besser vermeiden lassen. Außerdem soll aufgezeigt werden, welche Strafen (wie beispielsweise Bußgelder) den Unternehmen drohen, wenn Sie sich nicht an die Auflagen halten. Doch die ZSVR hofft mit diesem Vorgehen, nicht nur die Compliance der Hersteller zu erhöhen. Auch die Prüfer könnten demnach von der neuen Praxis profitieren, da auch die Prüfberichte immer wieder Fehler aufweisen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Erstmalig hat die ZSVR die Falldaten eines Gartencenters veröffentlicht, das im Jahr 2018 seine Pflichten zur Systembeteiligung sowie zur Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung vernachlässigt haben soll. Das Unternehmen gehört lt. ZSVR zu den 5.000 größten Vertreibern von Verpackungen in Deutschland. Da große Unternehmen in der Regel besonders viel Verpackungsmüll produzieren, gab die ZSVR an, den Fokus bei der Veröffentlichung von Fallberichten auch zukünftig vor allem auf Herstellern mit hohen Verpackungsmengen, bei gleichzeitig geringer Rechtskonformität, zu legen. Nichtsdestotrotz sollte sich jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe oder Branche, mit dem Verpackungsgesetz und den Maßnahmen, die erforderlich sind, um sich im Sinne der europäischen Verpackungsrichtlinie rechtskonform zu verhalten, auseinandersetzen.
Die Deutsche Recycling: Ihr zuverlässiger Partner in Sachen Verpackungen
Indem die Behörde einzelne Fallberichte zu Verstößen gegen das Verpackungsgesetz veröffentlicht, möchte die zentrale Stelle Verpackungsregister in Zukunft die Regeltreue der Hersteller stärken und sowohl Unternehmen als auch Prüfer über die Schwierigkeiten, die sich bei der Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus der europäischen Verpackungsrichtlinie ergeben können, informieren.
Gerne unterstützt Sie die Deutsche Recycling bei der Umsetzung Ihrer Registrierungspflicht im zentralen Verpackungsregister, der jährlichen Datenmeldungen oder der Abgabe Ihrer Vollständigkeitserklärung bei der ZSVR. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Verpackungen und Verpackungs-Lizenzierung. Sprechen Sie uns an!