Gewerbliche Müllentsorgung: Alles was Sie wissen müssen!
Klima- und Umweltschutz sind die großen Themen unserer Zeit und gleichzeitig die größten Herausforderungen für die Zukunft, die nicht nur einzelne Länder, sondern die ganze Welt betreffen. Extreme Wetterereignisse, Hitzewellen, starke Niederschläge und Stürme: Die Folgen sind bereits spürbar. Der Schutz der Umwelt ist dringend notwendig. Eine sehr relevante Frage ist die nach der Nutzung von Ressourcen, gerade im Betracht vom Wachstum der Wirtschaft und der Bevölkerung. Wie sollten wir mit natürlichen Ressourcen umgehen und wie kann dieser Umgang nachhaltig und schonend ablaufen, um Rohstoffe, Flächen und die Umwelt zu schützen?
Umweltschutz fängt auch schon bei der richtigen Müllentsorgung an. Die Verschmutzung der Natur ist beispielsweise ein Problem, das im Falle von Sondermüll sogar gesundheitsgefährdend für die Menschen sein kann. Außerdem wird die Umwelt verschmutzt, indem der Müll falsch entsorgt wird, sodass Lebensräume wie das Meer zerstört werden. Umso wichtiger ist eine schonende und nachhaltige Abfallentsorgung. Das gilt für Privathaushalte ebenso wie für die Müllentsorgung von Unternehmen.
Nicht nur die richtige Entsorgung, sondern auch die Trennung des Mülls spielt eine wesentliche Rolle. Mülltrennung kann nachhaltig und schonend für die Ressourcen sein und ein hochwertiges Recycling ermöglichen. Das Recycling verwertet bestehende Ressourcen, die dann für neue Produkte oder Verpackungen verwendet werden können.
In diesem Blogbeitrag möchten wir von Deutsche Recycling Ihnen vorstellen, wie die Abfallwirtschaft von Unternehmen aussieht und welche gesetzlichen Grundlagen es zu beachten gibt, um eine regelkonforme und nachhaltige gewerbliche Müllentsorgung zu betreiben.
Was ist Gewerbemüll? – eine Definition
Unter Gewerbemüll versteht man Abfall, der nicht aus dem Haushalt kommt, sondern im Gewerbe anfällt. Er stammt dann aus dem Handwerk, dem Dienstleistungssektor oder dem Handel. In Teilen ähnelt er häufig dem Abfall aus privaten Haushalten: So gibt es Papier, Biomüll, Restmüll und Abfall, der im gelben Sack entsorgt wird. Für die gewerbliche Müllentsorgung und den Abfall aus Unternehmen und Industrie ist zusätzlich noch der Sondermüll relevant.
Sondermüll oder Sonderabfall sind Stoffe, die gefährlich für den Menschen und die Umwelt sind und nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Zum Sondermüll zählen Chemikalien, Altöl, Bauschutt, Elektronikschrott, Kunststoffe, Holz oder Sperrmüll.
Gewerbliche Müllentsorgung – welche Verordnungen gibt es?
Die Gewerbemüllentsorgung unterscheidet sich also von der eines Privathaushalts, da zusätzlich noch Gewerbemüll vorhanden ist. Doch wie muss die gewerbliche Müllentsorgung aussehen? Welche Vorgaben gibt es?
Seit 2003 regelt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die 2017 und 2019 modifiziert und erneuert wurde, die gewerbliche Müllentsorgung. Sie besagt Folgendes:
- Der gewerbliche Abfall soll an dem Ort getrennt werden, an dem er anfällt.
- Die Abfalltrennung wurde erweitert
- Die Abfallentsorgung von Unternehmen muss noch strenger dokumentiert werden.
Nicht darunter fallen Elektroschrott und Batterien, für die mit der WEEE-Richtlinie und dem BattG eigene spezifische Gesetze gelten. Die Deutsche Recycling steht Ihnen diesbezüglich gerne beratend zur Seite.
Die Verordnung und ihre Ziele
Die Absicht hinter der Gewerbeabfallverordnung für die gewerbliche Müllentsorgung ist, dass die Abfälle möglichst nachhaltig verwertet werden. Darüber hinaus soll der Anteil des Mülls, der verbrannt wird, reduziert werden. Ein weiteres Ziel der Verordnung ist es, den Anteil an Müll zu erhöhen, der recycelt wird. Inbegriffen ist ein Anstieg der Recyclingqoute für die gewerbliche Müllentsorgung von 7 auf 30 Prozent. Recycling ist deshalb wichtig, weil weniger Ressourcen verbraucht und Energie gespart werden kann.
Für wen gilt die Verordnung?
Die Gewerbeabfallverordnung regelt die gewerbliche Müllentsorgung für Besitzer und Erzeuger von Siedlungsabfällen aus dem Gewerbe. Darunter fallen Gewerbetreibende, private und öffentliche Institutionen und Freiberufler. Aber auch für Besitzer und Erzeuger von Bau- und Abbruchabfällen und Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen ist die für die gewerbliche Müllentsorgung geltende gesetzliche Verordnung maßgebend.
Was heißt das für die Abfallentsorgung für Unternehmen?
Für die gewerbliche Müllentsorgung bedeutet die Verordnung, dass zum einen die Trennung des Abfalls erweitert und im Gegensatz zur vorherigen Version verschärft wurde. Die gewerbliche Müllentsorgung wurde unterteilt in Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle und Bioabfälle. Diesen bestehenden Kategorien wurden dann in dem Zuge der Verordnung zwei Punkte hinzugefügt: die Aspekte Holz und Textilien. Für Bauabfälle besteht eine Unterteilung in Ziegel, Dämmmaterial, Fliesen und Keramik, Beton und Bitumengemische.
Außerdem ist eine strengere Dokumentation für die gewerbliche Müllentsorgung vorgesehen. Die Dokumentation ist verpflichtend und erfasst den anfallenden Abfall pro Abfallanfallstelle oder pro Baumaßnahme.
Gewerbliche Müllentsorgung dokumentieren
Die Dokumentation für die gewerbliche Müllentsorgung besteht aus folgenden Punkten:
- Die Darstellung der örtlichen Voraussetzungen, der Zusammensetzung des Abfalls und der Entsorgung
- Für jede Abfallart: Darstellung des beabsichtigten Verbleibs des Abfalls, der Masse und des Entsorgungsfachbetriebs
- Ist es nicht möglich, den gesamten anfallenden Abfall zu trennen, dann müssen Sie die Gegebenheiten erklären, die zu den gemischten Gewerbeabfällen führen. Ursache hierfür können unzureichende technische Möglichkeiten oder wirtschaftliche Gründe sein. Das sind beispielsweise zu geringe Mengen an Abfall oder die Verschmutzung dessen.
Die Dokumentation für die gewerbliche Müllentsorgung kann auf Papier oder elektronisch erfolgen.
Gewerbliche Müllentsorgung erfolgreich meistern
Wir von Deutsche Recycling sind Ihr kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner für Ihre Umwelt Compliance und gewerbliche Müllentsorgung. Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf! Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.