Wie gelingt eine gewerbliche Müllentsorgung, die Umwelt und Ressourcen schützt? Klima- und Umweltschutz sind weltweit wichtige Themen. Extreme Wetterlagen, Hitzewellen und starke Niederschläge zeigen die Folgen bereits heute. Wirtschaftliches Wachstum und eine immer größer werdende Bevölkerung verstärken die Herausforderungen.
Die richtige Müllentsorgung im Unternehmen
Umweltschutz beginnt mit der richtigen Entsorgung von Verkaufsverpackungen und Abfällen. Die Verschmutzung der Natur ist durch unsachgemäße Müllentsorgung ein wachsendes Problem. Insbesondere gefährliche Abfälle und Sondermüll beeinträchtigen die Gesundheit von Menschen schnell. Falsch entsorgter Müll schadet den Lebensräumen wie Meeren, Wäldern und Böden.
Für Unternehmen ist eine nachhaltige und ressourcenschonende gewerbliche Müllentsorgung ebenso wichtig wie das Elektroschrott-Recycling. Auch Privathaushalte tragen Verantwortung, aber Unternehmen erzeugen oft größere Mengen Abfall und stehen damit in besonderer Pflicht.
Wichtige Aspekte der gewerblichen Müllentsorgung:
- Die richtige Trennung des Abfalls ist unerlässlich
- Recycling verwertet vorhandene Ressourcen erneut und spart Rohstoffe
- Eine fachgerechte Entsorgung verhindert Umwelt- und Gesundheitsschäden
- Gesetzliche Vorgaben sorgen für die Einhaltung umweltgerechter Standards
- Unternehmen profitieren von nachhaltigen Entsorgungslösungen und stärken ihr Verantwortungsbewusstsein
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie die Abfallwirtschaft in Unternehmen funktioniert und welche Gesetze für eine nachhaltige und rechtskonforme gewerbliche Müllentsorgung gelten.
Was ist Gewerbemüll? – eine Definition
Gewerbemüll entsteht in Betrieben wie Handwerk, Handel oder Dienstleistung. Er ähnelt oft dem Hausmüll, umfasst aber auch Sonderabfälle wie Chemikalien, Altöl oder Elektronikschrott. Diese Art der Abfälle darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden, da sie die Umwelt und die Gesundheit gefährden.
Gewerbliche Müllentsorgung – welche Verordnungen gibt es?
Die Gewerbemüllentsorgung unterscheidet sich also von der eines Privathaushalts, da zusätzlich noch Gewerbemüll vorhanden ist. Doch wie muss die gewerbliche Müllentsorgung aussehen? Welche Vorgaben gibt es?
Seit 2003 regelt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die 2017 und 2019 modifiziert und erneuert wurde, die gewerbliche Müllentsorgung. Sie besagt Folgendes:
- Der gewerbliche Abfall soll an dem Ort getrennt werden, an dem er anfällt.
- Die Abfalltrennung wurde erweitert
- Die Abfallentsorgung von Unternehmen muss noch strenger dokumentiert werden.
Nicht darunter fallen Elektroschrott und Batterien, für die mit der WEEE-Richtlinie und dem Batteriegesetz eigene spezifische Gesetze gelten. Die Deutsche Recycling steht Ihnen diesbezüglich gerne beratend zur Seite.
Was sind die Ziele der Gewerbeabfallverordnung?
Die Gewerbeabfallverordnung verfolgt klare Ziele für die gewerbliche Müllentsorgung:
- Nachhaltige Verwertung von Abfällen fördern
- Weniger Müll verbrennen
- Mehr Abfälle recyceln
- Recyclingquote von 7 auf 30 Prozent erhöhen
- Ressourcen und Energie sparen
Die Absicht hinter der Gewerbeabfallverordnung für die gewerbliche Müllentsorgung ist, dass die Abfälle möglichst nachhaltig verwertet werden. Darüber hinaus soll der Anteil des Mülls, der verbrannt wird, reduziert werden. Ein weiteres Ziel der Verordnung ist es, den Anteil an Müll zu erhöhen, der recycelt wird. Inbegriffen ist ein Anstieg der Recyclingquote für die gewerbliche Müllentsorgung von 7 auf 30 Prozent. Recycling ist deshalb wichtig, weil weniger Ressourcen verbraucht und Energie gespart werden kann.
Für wen gilt die Verordnung?
Die Gewerbeabfallverordnung gilt für:
- Besitzer und Erzeuger von gewerblichen Siedlungsabfällen
- Gewerbetreibende, öffentliche und private Institutionen sowie Freiberufler
- Besitzer und Erzeuger von Bau- und Abbruchabfällen
- Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen
Die Gewerbeabfallverordnung regelt die gewerbliche Müllentsorgung für Besitzer und Erzeuger von Siedlungsabfällen aus dem Gewerbe. Darunter fallen Gewerbetreibende, private und öffentliche Institutionen und Freiberufler. Aber auch für Besitzer und Erzeuger von Bau- und Abbruchabfällen und Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen ist die für die gewerbliche Müllentsorgung geltende gesetzliche Verordnung maßgebend.
Was heißt das für die Abfallentsorgung für Unternehmen?
Die Gewerbeabfallverordnung schreibt eine strengere Abfalltrennung vor.
Für die gewerbliche Müllentsorgung gilt die Trennung in:
- Papier
- Glas
- Kunststoffe
- Metalle
- Bioabfälle
- Holz
- Textilien
Bauabfälle werden unterteilt in:
- Ziegel
- Dämmmaterial
- Fliesen und Keramik
- Beton
- Bitumengemische
Außerdem ist eine strengere Dokumentation für die gewerbliche Müllentsorgung vorgesehen. Die Dokumentation ist verpflichtend und erfasst den anfallenden Abfall pro Abfallanfallstelle oder pro Baumaßnahme.
Wie wird die gewerbliche Müllentsorgung dokumentiert?
Die Dokumentation für die gewerbliche Müllentsorgung besteht aus folgenden Punkten:
- Die Darstellung der örtlichen Voraussetzungen, der Zusammensetzung des Abfalls und der Entsorgung
- Für jede Abfallart: Darstellung des beabsichtigten Verbleibs des Abfalls, der Masse und des Entsorgungsfachbetriebs
- Ist es nicht möglich, den gesamten anfallenden Abfall zu trennen, dann müssen Sie die Gegebenheiten erklären, die zu den gemischten Gewerbeabfällen führen. Ursache hierfür können unzureichende technische Möglichkeiten oder wirtschaftliche Gründe sein. Das sind beispielsweise zu geringe Mengen an Abfall oder die Verschmutzung dessen.
Die Dokumentation für die gewerbliche Müllentsorgung kann auf Papier oder elektronisch erfolgen.
Wie lässt sich die gewerbliche Müllentsorgung erfolgreich meistern?
Wir von Deutsche Recycling sind Ihr kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner für Ihre Umwelt Compliance und gewerbliche Müllentsorgung. Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf! Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.
FAQ: Gewerbliche Müllentsorgung
Wie müssen Unternehmen die Trennung und Sammlung von gewerblichen Abfällen nachweisen?
Nach § 3 und § 4 der Gewerbeabfallverordnung sind Unternehmen verpflichtet, ihre Abfälle getrennt zu sammeln. Die ordnungsgemäße Trennung und Entsorgung muss durch sogenannte Wiege- oder Wiegeprotokolle und Übernahmescheine sowie durch ein Betriebstagebuch dokumentiert werden. Diese Nachweise sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Was passiert, wenn ein Unternehmen die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung nicht einhält?
Verstöße gegen die Gewerbeabfallverordnung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Bei schweren oder wiederholten Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 € verhängt werden (§ 15 GewAbfV i. V. m. § 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Zusätzlich kann die zuständige Behörde anordnen, dass die mangelhafte Abfalltrennung nachgeholt wird.
Wann dürfen gemischte Abfälle als Ausnahme gesammelt werden?
Die getrennte Sammlung ist obligatorisch. Nur wenn dies technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, darf gemischt gesammelt werden. Diese Ausnahmen müssen Sie schriftlich begründen und in jedem Einzelfall dokumentieren (§ 8 GewAbfV). Die Ausnahmegründe werden von den Behörden genau geprüft.
Welche speziellen Anforderungen gelten für gefährliche Abfälle (z. B. aus Handwerk oder Industrie)?
Gefährliche Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV) und müssen über ein elektronisches Nachweisverfahren (eANV) begleitet werden. Betriebe müssen zudem gefährliche Abfälle in zugelassenen Fachbetrieben entsorgen und den gesamten Entsorgungsweg lückenlos dokumentieren. Die Abgabe an nicht autorisierte Entsorger ist untersagt.