Triman-Logo in Frankreich
Aktuelles zur Verpackungslizenzierung, Kennzeichnungspflicht in Frankreich und Sortieranleitung
Das Triman-Logo ist vermutlich eines der wichtigsten Recycling-Symbole im Handel. Zumindest für Händler, die ihre Produkte nach Frankreich versenden. Dennoch ist vielen (Online-)Händlern die Bedeutung des Triman-Logos nicht geläufig.
Worum geht es beim Triman-Logo? Was ist bei der Nutzung des Triman-Logos zu beachten? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen wie immer in unserem Blog!
Seit dem 1. Januar 2015 ist die Anbringung des Triman-Logos auf recyclebaren Produkten und Verpackungen, die üblicherweise im Hausmüll landen, Pflicht. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch, dass der Endverbraucher leichter erkennt, wie genau er die Produkte bestmöglich entsorgt. Produkte mit aufgedrucktem Triman-Logo gehören demnach in die Wertstoff- oder Altpapiertonne, während Produkte ohne das Logo einfach im Restmüll entsorgt werden können. Das Sortieren von Verpackungen ist auf französischer Seite einer der wichtigsten Beiträge zu einer nachhaltigeren Umwelt. Um die 89% der französischen Staatsbürger sortieren ihre Verpackungen. Doch nur 51% von ihnen greifen dabei auf ein bewährtes System zurück. Durch die Sortieranleitung, welche des Triman-Symbol innehält, erhofft sich der Gesetzgeber eine noch höhere Teilnahmequote sowie eine verbesserte systematische Trennung.
Die letztlich durchgesetzte Sortieranleitung wurde vorab von den Verbrauchern getestet und für gut befunden. Ganz so einfach ist es in der Praxis dann aber meist doch nicht. Dazu später mehr.
Das französische Triman-Logo bedeutet, dass ein Produkt recycelbar ist, getrennt gesammelt wird und einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegt. Seit 2021 gilt es auch für Elektrogeräte. Zudem ist dann das Anbringen des Triman-Logos auf dem Produkt oder auf dessen Verpackung verpflichtend.
Triman-Logo-Pflicht: Welche Verpackungen sind betroffen
Generell müssen alle Haushaltsverpackungen mit dem Triman-Logo gekennzeichnet werden. Dabei ist es vollkommen gleich, ob diese nun aus Papier, Karton, Metall, Kunststoff, Aluminium etc. bestehen. So müssen auch Versandkartons aus dem Onlinehandel, ob recyclingfähig oder nicht, das Triman-Logo auf sich tragen.
Eine Ausnahme dieser Pflicht stellen Getränke-Glasflaschen da. Hier erfolgt die Verwendung des Triman-Logos und der Sortieranleitung freiwillig.
Für elektrische Geräte gemäß WEEE entfiel die Kennzeichnungspflicht in Frankreich mit dem Triman-Logo, da hier ersatzweise die „durchgestrichene Mülltonne“ verpflichtend war. Nichteinhaltungen hinsichtlich dieser einheitlichen Kennzeichnungsverpflichtungen wurden mit Geldbußen bis 100.000 € und einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet.
Aufbau des Triman-Logos
Um die Systematik des Triman-Logos zu begreifen, erklären wir Ihnen hier ausführlich seinen Aufbau:
- Natürlich ist das Triman-Logo obligatorisch und untrennbar mit der infoTri-Kartusche verbunden.
- Die Zonen „Aufhänger“ und „Sortierbehälter“ nehmen die Farben an, die für die Sortierung kennzeichnend sind: Grün für Glasverpackungen, gelb für andere Verpackungen.
- Auf dem Triman-Logo müssen weiterhin alle Elemente, die nach Verzehr oder Gebrauch getrennt werden können, optisch dargestellt und durch ein Additionszeichen getrennt werden. Die Elemente dürfen dabei wahlweise in bildlicher oder schriftlicher Form dargestellt werden.
- Die Bezeichnung „Sortierbehälter“ (franz. : Bac do tri) oder „tri verre“ für Glasverpackungen weist eindeutig auf den Bestimmungsort der Verpackungen hin.
Triman-Logo in Frankreich: Gesetzliche Vorgaben für Produkt-Kennzeichnungspflichten
Seit dem 1. Januar 2015 ist das Triman-Logo auf allen recycelbaren Produkten anzubringen, die in Frankreich getrennt gesammelt werden. Ziel ist es, den Verbraucher darüber zu informieren, dass das Produkt recycelbar ist, getrennt gesammelt wird und einer erweiterten Herstellerverantwortung (EHV) unterliegt. Doch 2021 kommt es zu einer wichtigen Änderung, die auch hierzulande wichtig ist, wenn Sie Elektrogeräte nach Frankreich verschicken: Denn das Triman-Logo gilt auch für Produkte, die nach Frankreich exportiert werden. Gerade für Deutschland ist diese Änderung von enormer Wichtigkeit. Frankreich importiert viele deutsche Produkte und ist innerhalb der Europäischen Union ein wichtiger Handelspartner.
Was galt bisher für das Triman-Logo?
Bislang war die Kennzeichnung mit dem Triman-Logo nur für Produkte wie Möbel, Textilien und Schuhe verpflichtend – ganz gleich, ob elektrisch oder nicht. Für elektrische Geräte gemäß WEEE entfiel die Kennzeichnungspflicht mit dem Triman-Logo, da hier ersatzweise die „durchgestrichene Mülltonne“ verpflichtend war.
Nichteinhaltungen hinsichtlich dieser einheitlichen Kennzeichnungsverpflichtungen wurden mit Geldbußen bis 100.000,00 EUR und einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet.
Noch immer Fragen zum Triman-Logo offen?
Es drohen erhebliche Abmahnungen und Bußgelder, auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die Deutsche Recycling unterstützt Sie bei nationalen und internationalen Recycling-Gesetzgebungen, mit flexibel auf Ihre Produkte und Regionen zugeschnittenen Services mit Fokus auf Verpackung, Batterien und Elektrogeräte.
Wie fallen die Änderungen ab 2021 für das Triman-Logo aus?
Am 1. Januar 2021 treten die Änderungen für das Triman-Logo in Kraft. Dann ist es auch für alle Elektrogeräte verpflichtend. Zudem reicht es ab 2021 nicht mehr aus, das Triman-Logo auf der eigenen Website zu platzieren. Dies war bislang gerade für Online-Händler eine praktische Option, wenn sie nicht gleichzeitig der Hersteller des jeweiligen Produkts waren und das Triman-Logo nicht einfach selbst anbringen konnten.
Ab 2021 besteht also diese Möglichkeit nicht mehr. Nach der Änderung muss das Triman-Logo in jedem Falle auf dem eigentlichen Produkt oder auf dessen Verpackung angebracht werden. Konkrete Informationen über künftige Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der veränderten Bestimmungen für das Triman-Logo liegen aktuell noch nicht vor. Diese sind aber sehr wahrscheinlich. Allerdings haben die Behörden noch etwas Zeit, um die entsprechenden Gesetzesentwürfe auszuarbeiten und zu verabschieden.
Was bleibt beim Triman-Logo auch 2021 gleich?
Nach wie vor muss das Triman-Logo in Verbindung mit einer Recyclinganleitung oder Sortieranleitung aufgedruckt werden. Für die begleitende Sortieranleitung gibt es weiter keine genauen Vorgaben – es muss jedoch gewährleistet sein, dass sie nicht fehlerhaft oder für das Verständnis des Verbrauchers störend ist. Hier finden Sie einige Beispiele:
Auch an der Gestaltung des Triman-Logos ändert sich nichts. Es muss mindestens 0,6 cm breit sein und darf nicht von anderen visuellen Elementen überlagert oder kleiner als daneben aufgedruckte Zeichen sein. Ein farblicher Aufdruck des Triman-Logos ist weiterhin nicht gestattet.
Wir helfen bei Fragen rund um das Triman-Logo!
Bei uns erhalten Sie Beratung, Analyse und Umsetzung zum Triman-Logo.
Im Dschungel der Vorschriften zum Triman-Logo kann man sich leicht verlieren – mit schwerwiegenden finanziellen Folgen.
Die Deutsche Recycling übernimmt die Abwicklung sämtlicher damit verbundener Verpflichtungen und senkt dabei Aufwand und Kosten für Ihr Unternehmen, verhindert mögliche Strafen und Abmahnungen und reagiert auf die stetigen Veränderungen der Gesetzeslage. Unser Expertenteam freut sich darauf, Sie persönlich zu unterstützen.
Warum ist die Anwendung des Triman-Logos für Deutschland wichtig?
Der französische E-Commerce boomt und wird somit auch für deutsche Online-Händler immer attraktiver. Dadurch steigt die Relevanz des Triman-Logos entsprechend. Denn wer ein Produkt nach Frankreich exportiert, für welches das Logo verpflichtend ist, muss die entsprechenden Pflichten beachten. Wenn Sie beispielsweise einen Online-Shop betreiben, Elektrogeräte verkaufen und bereits nach Frankreich versenden beziehungsweise dies in Betracht ziehen, dann ist der Jahreswechsel 2020/21 ein entscheidendes Datum für Sie.
Sie haben Fragen, benötigen Unterstützung oder weitere Informationen? Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gern weiter.
Update April 2021
Das oberste französische Verwaltungsgericht, der Conseil d’État, hat Eilanträgen zur sofortigen Aussetzung der neuen französischen Kennzeichnungsverordnung für Verpackungen stattgegeben.
Im Rahmen der Aussetzung des Vollzugs des Dekrets vom 30.11.2020 hat der französische Staatsrat beschlossen, das Verbot zur Platzierung von Symbolen anderer Entsorgungssysteme als dem Triman Logo aufzuschieben. Das Thema erfordere weitere Diskussionen innerhalb der französischen Regierung. Zum jetzigen Zeitpunkt steht die Entscheidung des französischen Staatsrats, ob das Verbot und die Strafe für die Nutzung anderer Symbole als das Triman Logo beibehalten werden oder nicht, noch aus. Die endgültige Entscheidung wird innerhalb von 6 bis 18 Monaten erwartet.
Update September 2021
Da vermehrt Rückfragen zur Verwendung der Sortieranweisung kamen, möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die derzeitige Regelung nicht ganz klar formuliert ist.
Die Planungen sehen aktuell die Veröffentlichung einer neuen, standardisierten Version der Mülltrennungsanweisung am 30 November vor. Diese beinhaltet u.a. die einzuhaltenden Übergangsfristen: Spätestens 12 Monate nach Freigabe muss auf Haushaltsverpackungen und betroffenen Produkten, sowie beiliegenden Informationen wie z.B. der Gebrauchsanweisung usw., die Mülltrennungsanweisung sowie das französische Triman-Logo angebracht werden. Dies kann in Form eines Aufklebers geschehen.
Bereits produzierte Produkte erhalten eine Übergangsfrist von 6 Monaten, beginnend ab dem voraussichtlichen Stichtag am 30. November 2021.
Grundsätzlich gilt:
Das Triman-Logo…
- … muss in Verbindung mit einer Recycling- oder Sortieranleitung aufgedruckt werden
- … darf nicht farbig aufgedruckt sein
- … darf nicht von anderen visuellen Elementen überlagert werden
- … muss mindestens 0,6 Zentimeter breit sein
- … darf nicht kleiner als das daneben aufgedruckte Zeichen sein
Triman-Logo: Änderungen 2022
Mittlerweile sind die Kennzeichnungspflichten im französischen Gesetzbuch, dem Code de I‘ environnement, verankert und treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Dann sind auch Elektrogeräte bzw. ihre Verpackungen mit dem Triman-Logo zu versehen. Auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne muss weiterhin verwendet werden.
Die Triman-Logo Pflicht gilt zusammenfassend also insbesondere für sämtliche Haushaltsverpackungen, Textilien, Schuhe, Möbel, Reifen und Papiererzeugnisse – insofern diese recyclebar sind. Ab 2022 sind dann zudem Elektrogeräte und Batterien von der Triman-Logo Pflicht betroffen. Der Anwendungsbereich expandiert mithin zunehmend.
Was gilt, wenn das Triman-Logo gar nicht angebracht werden kann?
Für Onlineshops, die nicht aus Frankreich kommen, ist es bisweilen gar nicht so einfach, dass Triman-Logo auf Produkten oder Verpackungen anzubringen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Händler nicht selbst Hersteller ist und somit gar keinen Einfluss hierauf hat.
Bis Januar 2022 ist auch eine Abbildung des Triman-Logos auf der Produktseite gültig. Alternativ kann hierfür sogar eine spezielle Unterseite erstellt werden, welche jedoch neben dem Triman-Logo auch den Hinweis enthalten soll, welche Produkte und Verpackungen recyclebar sind. Konsequenterweise soll dieser Hinweis auch in Französisch abgebildet werden, selbst oder besonders dann, wenn Hersteller oder Vertreiber aus dem Ausland kommen.
Ab 2022 reicht ein Hinweis auf der Website oder Produktseite nicht mehr aus. Das Triman-Symbol muss fortan zwingend auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht sein. Wenn das Triman-Symbol auf mitgelieferten Anleitungen oder Dokumenten abgebildet wird, ist dies auch legitim
WEBINAR
Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Aufzeichnung unseres Webinars vom 2. Dezember 2021. Zum Anfordern der Aufzeichnung klicken Sie: hier
Triman-Logo: Hier helfen wir!
Als Dienstleister im Bereich der Umwelt Compliance können Sie die Ihnen auferlegten Pflichten problemlos an uns abgeben. Wir übernehmen für Sie Ihre Herstellerverpflichtungen weltweit und in allen Bereichen (WEEE, Verpackung und Batterie). Als Full-Service-Dienstleister tragen wir die Verantwortung für die Kennzeichnungs- und Informationspflichten, die Erstregistrierung, monatliche Mengenmeldungen, das Vertragsmanagement, Rechnungsprüfung sowie die Rücknahme und Entsorgung, der von Ihnen in Verkehr gebrachten Güter.
Selbstredend übernehmen wir die volle Haftung. Die Deutsche Recycling greift bei ihrer Arbeit auf geballte Fachkompetenz und ein weltweites Entsorgernetzwerk zurück. Wir agieren in 12 unterschiedlichen Sprachen und verfügen über Bevollmächtigte auf der ganzen Welt.
Bei weiteren Fragen zum Triman-Logo oder anderen Themen der Umwelt Compliance dürfen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!