BDO Nummer Polen – Neue Regularien des Register BDO zur Abfall-Verarbeitung und -Entsorgung seit 01.01.2020
Durch das polnische Zentralregister BDO, welches als Abfall-Datenbank und somit zur Registrierung jeglicher Handlung mit und um Abfall zu tun hat, werden alle Unternehmen aus der entsprechenden Sparte gelistet. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein polnisches oder ausländisches Unternehmen mit Niederlassung in Polen handelt. Sobald Unternehmen direkt oder indirekt, z.B. als Lieferant der Industrie, zur Produktion von Abfällen beitragen, ist eine BDO- Nummer zu beantragen.
Das Register BDO, das Zentralregister – Abfall-Datenbank ermöglicht in Polen die Erfassung von Informationen über Abfälle und soll die elektronische Durchführung der Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten sicherstellen. Seit dem 01.01.2020 sind Unternehmen, die im BDO-Register eingetragen sind verpflichtet, elektronische Aufzeichnungen und Berichte über Abfälle zu liefern. Zudem gelten strengere Strafen bei Nichteinhalten der Regularien. So drohen Sanktionen von hohen Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen.
Das BDO-Register bereitet Ihnen Kopfzerbrechen?
Es drohen erhebliche Abmahnungen und Bußgelder, auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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Das Zentralregister BDO: Was ist das?
Bereits seit dem 23.07.2018 müssen sich Unternehmen, welche in jeglicher Form mit Abfall zu tun haben, im Zentralregister BDO – also dem Register der Unternehmen, die Produkte in Verpackungen vermarkten und somit Abfall bewirtschaften – listen lassen. Das BDO wiederum sammelt und verwaltet sämtliche Informationen über Abfallwirtschaft und soll gewährleisten, dass die Eintragungs-, Erfassungs- und Berichterstattungspflichten auf digitalem Wege erfüllt werden.
Neuerung seit dem 01.01.2020: Was ist zu neu?
Seit dem 01.01.2020 erfolgt die Registrierung bei der BDO nur noch online über Formulare und ausschließlich in der polnischen Sprache. Für die Unternehmen mit einer polnischen Niederlassung erfolgt die Registrierung bei dem jeweiligen Marschallamt der Woiwodschaft (Verwaltungsbezirk), in der die Niederlassung ihren Sitz hat. Für ausländische Unternehmen erfolgt die Registrierung zentral bei dem Marschallamt der Woiwodschaft Masowien in Warschau.
Zudem gelten seit Anfang des Jahres strengere Strafen bei nicht ordnungsgemäßem Verhalten für die Registrierung, Buchführung und Berichterstattung bei der BDO. Darunter fallen Geld- und Verwaltungsstrafen welche auf bestimmte Fälle und deren Schwere abgestimmt sind.
Wichtig:
Ab dem 1. Januar 2020 können Unternehmen, die Abfälle produzieren und nicht im BDO-Register registriert sind, diese Abfälle nicht mehr z.B. einer Abfallsammelstelle oder einem Entsorger übergeben. Sie sind darüber hinaus auch nicht in der Lage, eine elektronische Abfalltransferkarte auszustellen. Die bisherige Papierkarte ist nicht mehr verfügbar.
Hersteller, Händler, Importeure – Wen betreffen die Regularien des BDO Register?
Die Verpflichtung zur Eintragung in das BDO-Register gilt für Unternehmer, die
- Abfälle erzeugen und über diese Abfälle Buch führen (seit 01.01.2020),
- Produkte in Verpackungen, Reifen, Schmieröle, Fahrzeuge, Batterien oder Akkus, elektrische und elektronische Geräte einführen,
- Verpackungen produzieren, importieren oder kaufen sie bei innergemeinschaftlichen Transaktionen (von EU-Unternehmen).
- Abfälle transportieren
- ein Geschäft oder Großhandel betreiben und Ihren Kunden Plastiktüten zur Verfügung stellen, für die eine Recyclinggebühr erhoben wird.
Neuerungen im BDO-Register: Pflichten verstehen, rechtssicher handeln
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Seit dem 01.01.2020 erfolgt die Registrierung bei der BDO nur noch online über Formulare und ausschließlich in polnischer Sprache. Zudem gelten strengere Strafen bei Nichteinhalten der Regularien.
Die Deutsche Recycling übernimmt die Abwicklung sämtlicher damit verbundener Verpflichtungen und senkt dabei Aufwand und Kosten für Ihr Unternehmen, verhindert mögliche Strafen und Abmahnungen und reagiert auf die stetigen Veränderungen der Gesetzeslage. Unser Expertenteam freut sich darauf, Sie persönlich zu unterstützen.
Sanktionen bei Nichteinhalten der Regularien: Welche Strafen drohen?
Mit Verwaltungsstrafen kann gerechnet werden, wenn die Ausführung von Geschäften ohne die erforderliche Eintragung in das BDO-Register betrieben wird sowie für das Nichtvorhandensein der BDO-Registrierungsnummer auf den Dokumenten, die im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit erstellt werden.
Eine Verwaltungsstrafe kann sich zwischen 5.000 bis 1.000.000 PLN also umgerechnet ungefähr 1111,- € – 220.000, – € belaufen. Dabei ist natürlich das Ausmaß und die Schwere der Missachtung entscheidend. Die Strafe wird vom Woiwodschaftsinspektor für Umweltschutz verhängt.
Mit einer Festnahme oder einer reinen Geldstrafe, welche sich auf 100 bis 1.000.000 PLN belaufen kann, kann jeder bestraft werden der trotz des Bedarfs keinen Antrag auf die Eintragung in das BDO-Register gestellt hat oder trotz Bedarfs eine Änderung nicht meldet sowie bei Bedarf keine Löschung aus dem Register beantragt. Natürlich gilt dies auch bei der Verletzung der Melde- und Aufzeichnungspflicht.
Ab dem 01.01.2020 werden zudem alle Unternehmen belangt, wenn Sie die zu führenden Dokumente und Daten zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind nicht führen.
Unternehmen sind zusätzlich dazu verpflichtet die BDO-Bestätigung während des Abfalltransports mitzuführen.
Wenn auch diese beiden Vorgaben nicht eingehalten werden ist mit jeweils einer Haft- oder Geldstrafe zu rechnen.
Sie haben Fragen, benötigen Unterstützung oder weitere Informationen? Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gern weiter.
Leitfaden:
Rücknahme & Recycling im E-Commerce
Auflagen zu Entsorgungs- und Recycling-Pflichten des Handels:
Diese gelten allgemein und insbesondere für den E-Commerce. Verschaffen Sie sich Rechtssicherheit und vermeiden Sie Sanktionen und Bußgelder mit diesem Leitfaden.