Elektrogesetz Rücknahmepflicht – Rechtliche Grundlagen
Durch das am 01.01.2022 in Kraft getretene Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG3) werden Hersteller von B2B-Geräten künftig dazu verpflichtet, neben der Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) ein Rücknahmekonzept einzureichen. Aus dem § 7a Elektrogesetz 3 erwächst somit also eine Rücknahmepflicht, die zusätzliche eine Benachrichtigung seitens der Hersteller an die Nutzer ihrer Geräte erfordert. Insofern bereits eine Registrierung bis zum 01.01.2022 bestanden hat, muss das Elektrogesetz und seine Rücknahmepflicht bis zum 30.06.2022 nachgereicht und sichergestellt werden.