Ihr Partner für die Bevollmächtigung nach dem Einwegkunststofffondsgesetz

Ab dem 01. Januar 2024 sind Hersteller und Händler von Einwegkunststoffprodukten gemäß dem EWKFondsG verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu benennen, der ihre Pflichten in Deutschland übernimmt. Wir bieten internationalen Herstellern einen umfassenden Full-Service, um diese Anforderungen rechtssicher und effizient zu erfüllen.

Wer muss einen Bevollmächtigten benennen?

  • Hersteller und Händler von Einwegkunststoffprodukten außerhalb Deutschlands
  • Inländische Hersteller und Händler, die einen Drittbeauftragten einsetzen möchten

Wichtige Fristen:

Die Registrierungspflicht auf der DIVID-Plattform betrifft alle Unternehmen, die Einwegkunststoffprodukte nach Deutschland liefern. Dabei ist der Zeitpunkt der Registrierung abhängig von der Geschäftstätigkeit:

  • Vor dem 01.01.2024: Registrierung muss spätestens bis zum 31.12.2024 erfolgen.
  • Ab dem 01.01.2024: Sofortige Registrierung notwendig.
  • Vor dem 01.01.2026 (Feuerwerkskörper): Registrierung bis spätestens 31.12.2026.

Diese Regelungen sind für Hersteller, Importeure und Vertreiber gleichermaßen verbindlich, die Produkte in den deutschen Markt einführen oder dort vertreiben.

Die Herausforderungen für ausländische Unternehmen:

Für Unternehmen ohne Geschäftssitz in Deutschland stellt das EWKFondsG besondere Herausforderungen dar. Neben der Registrierungspflicht müssen auch Mengenmeldungen zu den in den Verkehr gebrachten Produkten erfolgen, um sicherzustellen, dass die Abgaben an den Umweltfonds korrekt berechnet werden. Des Weiteren müssen Abgabenbescheide des Umweltbundesamtes genau geprüft und entsprechende Zahlungen fristgerecht geleistet werden.

Dieser Prozess erfordert ein detailliertes Verständnis der deutschen Vorschriften und kann vor allem für Unternehmen außerhalb Deutschlands komplex und zeitaufwändig sein. Ohne lokale Vertretung kann die Einhaltung der Bestimmungen zusätzlichen Aufwand verursachen, sowohl in rechtlicher als auch in administrativer Hinsicht.

Unser Full-Service für Ihre Bevollmächtigung

Wir bieten Ihnen einen Rundum-Service, der alle Anforderungen des Einwegkunststofffondsgesetzes abdeckt. Unser Angebot umfasst:

  • Beratung: Individuelle Beratung zu allen Aspekten der Bevollmächtigung
  • Prozessbegleitung: Unterstützung bei jedem Schritt des Registrierungs- und Abwicklungsprozesses
  • Übernahme der Herstellerpflichten: Wir erfüllen sämtliche gesetzliche Pflichten für Sie
  • Prüfung von Abgabenbescheiden: Rechtskonforme Prüfung der Abgabenbescheide des Umweltbundesamtes
  • Abwicklung der Zahlungen: Wir übernehmen die Zahlung der festgelegten Abgaben