EPR in Ungarn: Aktuelle Entwicklungen
Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Ungarn haben bedeutende Auswirkungen auf Onlinehändler und Unternehmen, die Produkte wie Verpackungen, Textilien, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Möbel auf dem ungarischen Markt vertreiben.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich EPR in Ungarn und beleuchtet die Verpflichtungen, denen betroffene Unternehmen nun nachkommen müssen.
Für Schnell-Leser
Seit Juli 2023 müssen Onlinehändler in Ungarn EPR-Beiträge für Verpackungen, Textilien, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Möbel leisten. Sie müssen sich bei der Konzessionsgesellschaft registrieren und Rücknahmeverpflichtungen erfüllen. Die Verpackungen sollen umweltfreundlich sein. Textil- und Möbelhändler müssen Rücknahmesysteme entwickeln. Inländische und ausländische Unternehmen, die Produkte an Endverbraucher in Ungarn verkaufen, müssen sich registrieren lassen. Ausländische Unternehmen benötigen einen ungarischen Vertreter. Die Einhaltung der EPR-Vorschriften und die Förderung von Recycling gewinnen an Bedeutung.
Der aktuellen Stand
Seit Juli 2023 sind Onlinehändler verpflichtet, EPR-Beiträge nicht nur für ihre Produkte, sondern auch für deren Verpackung und Versandmaterial zu leisten. Dies erfordert eine umfassende Registrierung bei der Konzessionsgesellschaft sowie bei Umwelt- und Steuerbehörden.
Betroffene Unternehmen müssen ebenfalls einen Vertrag über Entsorgungsdienstleistungen abschließen und sich bei den genannten Behörden registrieren, unabhängig davon, ob sie ihre Mehrwertsteuererklärungen über das OSS-System in ihrem eigenen Land einreichen.
EPR in den Bereichen Textilien, Möbel und Verpackungen
Textil-Onlinehändler müssen sich auf Rücknahmeverpflichtungen vorbereiten und Systeme für die Rücknahme und das Recycling alter Kleidung entwickeln.
Die Verpackungen der Onlinehändler sollten so umweltfreundlich wie möglich gestaltet sein, da die EPR-Gebühren auch die Verpackungsmaterialien umfassen. Eine Reduzierung von Verpackungsabfällen und die Verwendung von recycelten Materialien werden zunehmend wichtiger.
EPR in Ungarn: Wer ist zur Anmeldung verpflichtet?
Zu den betroffenen Unternehmen gehören in Ungarn ansässige Unternehmen sowie ausländische Unternehmen, die verpackte Produkte direkt an Endverbraucher in Ungarn verkaufen.
Ausländische Unternehmen, die der EPR-Pflicht unterliegen, müssen einen ungarischen Vertreter benennen.
ERP in Ungarn – leicht gemacht!
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Selbstredend übernehmen wir die volle Haftung. Die Deutsche Recycling greift bei ihrer Arbeit auf geballte Fachkompetenz und ein weltweites Netzwerk zurück. Wir agieren in 12 unterschiedlichen Sprachen und verfügen über Bevollmächtigte auf der ganzen Welt.
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