EPR in Dänemark ab 2025: Aktuelle Änderungen im Blick
Ab dem 01.01.2025 treten die neuen Vorschriften zur EPR in Dänemark offiziell in Kraft und entfalten ihren gesamten Umfang bis zum 01.07.2025. Mit dem neuen Gesetz gleichen sich die Regelungen der erweiterten Herstellerverantwortung des Landes an die der anderen EU-Länder an. Aufgrund eines funktionierenden Abfallbewirtschaftungssystems war eine Erneuerung zum Zeitpunkt der Einführung der EU-Verpackungsrichtlinie nicht notwendig. Bisher löste Dänemark für Unternehmen, die im Land selbst ansässig waren, die Beteiligungen über eine Sonderverbrauchssteuer (Punktafgifter).
Dies ändert sich aktuell und künftig. Die überarbeiteten Richtlinien werden bereits seit 2023 schrittweise eingeführt. Der erste Schritt: eine EPR in Dänemark für Tabakprodukte mit Filter. Im April 2024 (Q1) ist die Registrierung ebenso wie die Meldung der geplanten Verpackungsmengen verpflichtend. Das bezieht sich auf alle Arten von Verpackungen und gilt für Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen.
In diesem Beitrag schauen wir uns die Einführung von EPR in Dänemark genauer an und zeigen Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema.
Für Schnell-Leser
Die EPR in Dänemark tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Seit 2023 erfolgt eine stufenweise Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung. Bis spätestens zum 30. September 2024 besteht die Meldepflicht über den geplanten Verbrauch von Verpackungen. Darüber hinaus ist ab dem 1. Juli 2025 anzugeben, wie hoch der Recycling-Anteil und wie groß die Menge jeder einzelnen Materialart sind, die als Abfall in privaten Haushalten oder gewerblichen Betrieben anfallen. Jedes Unternehmen, das in Dänemark erstmals Verpackungen in die Kreislaufwirtschaft einbringt, muss sich im Rahmen der EPR in Dänemark im Herstellerregister Dansk Producentansvar (DPA) registrieren. Darunter fallen dänische Hersteller und Abfüller sowie Importeure und ausländische Online-Händler. Betriebe, die nicht in dem Land ansässig sind, ihre Waren an dänische Privatkunden verkaufen und keine dänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (CVR-Nummer) besitzen, erfüllen die Bestimmungen der EPR in Dänemark mittels eines bevollmächtigten Vertreters. Sie sind sich unsicher, ob eine Registrierungs- und Meldepflicht für Sie besteht? Lassen Sie sich gerne von der Deutsche Recycling GmbH zur EPR in Dänemark umfassend beraten.
Das Ziel der EPR in Dänemark
Die EPR in Dänemark soll, analog zu allen weiteren EU-Ländern, dazu beitragen, das Recycling und die Wiederverwendung von Verpackungen sowie der verwendeten Materialien zu unterstützen, den Verbrauch zu reduzieren und wichtige Ressourcen zu schonen. Der nachhaltigere Ansatz stärkt die Umweltziele und nimmt Unternehmen in die gemeinsame Verantwortung.
Grundlage der EPR in Dänemark bildet die Überarbeitung der gesetzlichen Mindestanforderungen der Verpackungsverordnung.
EPR in Dänemark: Herstellerverantwortung, Meldepflicht und Registrierung
Die Gesetze zur EPR in Dänemark gelten für jedes Unternehmen, das Verpackungen in Dänemark erstmals in Verkehr bringt. Dazu zählen in Dänemark niedergelassene Hersteller ebenso wie Abfüller, aber auch Importeure und ausländische Online-Händler. Als Hersteller sind alle natürlichen oder juristischen Personen definiert, die unter ihrer eigenen Marke Produkte abfüllen bzw. abfüllen lassen und diese in Verpackungen vermarkten.
Bis spätestens 30. September 2024 müssen Sie als verpflichtetes Unternehmen für die EPR in Dänemark den geplanten Verpackungsverbrauch melden. Dies bezieht sich zunächst nur auf das Jahr 2024. Ab dem 1. Juli 2025 kommt die Meldepflicht über den Recycling-Anteil und die voraussichtliche Menge jeder einzelnen Materialart hinzu.
Um als verpflichtetes Unternehmen die EPR in Dänemark zu erfüllen, bedarf es der Registrierung im Herstellerregister Dansk Producentansvar (DPA). Die DPA verwaltet die nationale Herstellerverantwortung für elektrische Geräte, Batterien, Fahrzeuge, Verpackungen und Einwegkunststoffteile. Umgesetzt sowie überwacht werden die Erzeugerverantwortungssysteme über das digitale und gesetzliche Register.
Voraussetzung für die Registrierung im Rahmen der EPR in Dänemark sind die CVR-Nummer, die wichtigsten Kontaktinformationen und ggf. die Angaben über die Zugehörigkeit zu einem kollektiven System. Sofern Sie keine dänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen, können Sie einen bevollmächtigten Vertreter in Dänemark beauftragen.
Wie Sie sich im Kontext der EPR in Dänemark registrieren können und welche Kosten damit verbunden sind
Auf der Seite der DPA kann eine Registrierung für die EPR in Dänemark online durchgeführt werden. Neben den erwähnten Unterlagen müssen Sie aus den Kategorien (Elektronik, Batterien, Fahrzeuge, Einweg-Kunststoff und Verpackungen) und der Art (Primär, Sekundär, Tertiär oder Serviceverpackung) das richtige Material auswählen, das Sie als Verpackung in den Verkehr bringen. Hier finden Sie auch Angaben dazu, was genau in der Kategorie abgedeckt ist. Jeder Auswahl ordnen Sie im Anschluss die geschätzte Menge in Kilogramm für das gesamte Jahr 2024 zu. Nach der Bestätigung fehlt nur noch die Unterschrift. Bevor Sie für die EPR in Dänemark registriert sind, müssen Sie schlussendlich die einmalige Anmeldegebühr bezahlen und die Genehmigung abwarten. Die Registrierungsgebühr liegt bei rund DKK 1.000,00 (ca. 134€). Sofern Sie bereits registriert sind, können Sie für DKK 500,00 (ca. 67€) die Bereiche erweitern.
Die mengenbasierte Verpackungsgebühren innerhalb eines Kalenderjahres der EPR in Dänemark werden regelmäßig neu erfasst und vom Umweltminister genehmigt. Auf der Webseite der DPA erfolgt die Veröffentlichung.
EPR in Dänemark: Kennzeichnung und Entsorgungspflicht
Jedes Unternehmen hat die Wahl, die EPR in Dänemark allein zu übernehmen oder sich einem kollektiven Programm anzuschließen bzw. eine Vereinbarung mit einem Entsorgungssystem für Rücknahme & Recycling zu schließen. Wie etwa bei Elektronik oder Batterien übernehmen diese die fachgerechte Entsorgung, die Sortierung sowie das Recycling, ebenso wie die rechtliche Verantwortung. Damit ist die Entsorgungspflicht erfüllt.
Überdies besteht im Rahmen der EPR in Dänemark eine Informationspflicht gegenüber den Verbrauchern. Dies umfasst in erster Linie einen konkreten Hinweis, wie eine Verpackung entsorgt werden muss. Die Voraussetzungen sind in der Anlage 4 der Verpackungsverordnung festgelegt. Sie können auf allgemeingültige und für jeden verständliche Piktogramme (zum Beispiel für Batterien: durchgestrichenes Behältersymbol mit Rädern) zurückgreifen, die im dänischen Pikogrammsystem hinterlegt sind. Damit werden Produkte gekennzeichnet, die für das Wiederverwenden oder das Recycling gesondert entsorgt werden müssen, wie Batterien und elektrische oder elektronische Geräte. Ergänzend konkretisieren Standardtexte, die von der dänischen Umweltschutzbehörde erstellt wurden, die Hinweise.
Kleinmengenregelung bei der EPR in Dänemark
Sofern Sie weniger als 8 Tonnen Verpackungen pro Jahr in Umlauf bringen, fallen Sie unter die Kleinmengenregelung der EPR in Dänemark. Das bedeutet, dass Sie einen geringen Umfang tragen müssen. Ihre Meldepflicht bei weniger als 8 Tonnen Verpackungen pro Jahr besteht einzig darin, die gesamte Menge an in den Verkehr gebrachten Verpackungen anzugeben. Sie müssen beispielsweise die Verpackungsmengen weder nach Verpackungsart noch nach Material aufteilen.
EPR in Dänemark mit professioneller Unterstützung angehen
Wir von der Deutsche Recycling GmbH sind Ihre Experten für die EPR in Dänemark sowie Umwelt-Compliance. Gerne führen wir auf Wunsch Compliance-Checks durch und unterstützen Sie dabei, den Vorschriften der EU-Staaten gerecht zu werden. Wir betreuen und begleiten Sie bei der EPR in Dänemark professionell, individuell und persönlich.