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Die Garantie-Berechnungsfaktoren 2023

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Die Stiftung EAR hat auf ihrer Webseite die neuen Werte zur Ermittlung der Garantie­höhe zu B2C-Geräten veröffent­licht, die für die Neubean­tragung bzw. Aktualisierung von Registrie­rungen für das Folgejahr 2023 gelten. Die Parameter voraus­sichtliche Rücklauf­quote, voraussicht­liche Entsorgungs­kosten, voraussicht­liche mittlere Lebens­dauer sowie durchschnitt­liche maximale Lebens­dauer der verschie­denen Geräte­arten wurde über eine Umfrage unter allen entsprechend registrierten Herstellern im Juni ermittelt. Die Änderungen wirken sich direkt auf die zu veranlagende Garantiesumme und damit indirekt auch auf die Kosten der Finanziellen Garantie für den Insolvenzfall aus.

Im Bereich der Rücklaufquoten und der Entsorgungskosten gibt es bei einigen Gerätearten deutliche Anpassungen:

  • Wärmeüberträger: Absenkung der voraussichtlichen Entsorgungskosten von EUR 225 auf EUR 175,
  • Großgeräte: Halbierung der voraussichtlichen Entsorgungskosten von EUR 40 auf EUR 20,
  • Kleine Geräte (mit und ohne IT/TK): Anhebung der voraussichtlichen Entsorgungskosten von EUR 40 auf EUR 50 sowie Angleichung der voraussichtlichen Rücklaufquote auf nun für beide Gerätearten 10%,
  • Gasentladungslampen und Großgeräte: Absenkung der voraussichtlichen Rücklaufquote (Gasentladungslampen von 7% auf 3%; Großgeräte von 11% auf 7%).

Berechnung der Insolvenzsicheren Garantie

Der Garantiebetrag für die nachzuweisende insolvenzsichere Garantie basiert auf:

  • der Menge, die ein Hersteller kalenderjährlich in Verkehr bringen will (Registrierungsgrundmenge) und für die eine Garantie zu leisten ist (§ 7 Absatz 1 Satz 1 ElektroG);
  • den Entsorgungskosten, die voraussichtlich mit Ablauf der voraussichtlichen mittleren Lebensdauer für die Entsorgung der Elektro- und Elektronikaltgeräte in einer Gruppe anfallen werden;
  • der voraussichtlichen Rücklaufquote, d. h. der Prozentsatz an Elektro- und Elektronikgeräten, die über die gesamte Lebensdauer als Elektro- und Elektronikaltgeräte bei den Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anfallen werden.

Bestimmung der Laufzeit der Garantie

Die Bestimmung der Laufzeit der Garantie beruht auf:

  • der voraussichtlichen mittleren Lebensdauer: Tritt der Garantiefall ein, ist die Haftung aus einer bis dahin noch nicht freigewordenen Garantie in zeitlicher Hinsicht auf die durchschnittliche maximale Lebensdauer begrenzt. Die voraussichtliche mittlere Lebensdauer gibt an, nach welcher Zeitspanne in einem Garantiegültigkeitszeitraum in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte durchschnittlich zurückkommen.
  • der durchschnittlichen maximalen Lebensdauer: Tritt der Garantiefall ein, ist die Haftung aus einer bis dahin noch nicht freigewordenen Garantie in zeitlicher Hinsicht auf die durchschnittliche maximale Lebensdauer begrenzt. Die durchschnittliche maximale Lebensdauer gibt an, nach welcher Zeitspanne in einem Garantiegültigkeitszeitraum in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte weitestgehend zurückgekommen sind. Hierin enthalten ist ein Folgejahr, das sich aus dem in § 34 ElektroG angelegten Prozess bei Eintritt des Garantiefalls ergibt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stiftung EAR unter https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/hersteller-bv/pbs-regeln/pbue/regelsetzung-garantiehoehe

Bestimmung der jeweils relevanten Faktoren für die Berechnung

Die Bestimmung der für die Berechnung des Garantiebetrages relevanten Faktoren wird durch die Stiftung EAR verbindlich vorgegeben. Die Stiftung EAR holt hierfür insbesondere Erfahrungswerte Beteiligter bzw. Dritter bei ihrer Entscheidung ein und berücksichtigt diese. Für das Jahr 2023 gelten die in der nachstehenden Tabelle genannten Werte. Für vorhergehende Monate/Garantiegültigkeitszeiträume suchen Sie die Werte bitte in den älteren Regelständen.

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