Die Stiftung EAR wurde 2004 von Herstellern und Verbänden der Elektro- und Elektronikindustrie als „gemeinsame Einrichtung“ von Stellen gegründet, die dem ElektroG (Gesetz zur Regelung des Verkaufs, der Rücknahme und der umweltverträglichen Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) unterliegen. Nach Inkrafttreten des Elektrogesetzes sind alle Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, ihre jeweiligen Produkte bei der Stiftung Elektro Altgeräte Register (Stiftung EAR) zu registrieren. Dadurch soll eine fach- und sachgerechte Entsorgung der produzierten Güter gewährleistet werden. Gleichzeitig ist die Registrierung bei der Stiftung EAR in Deutschland eine obligatorische Voraussetzung, um überhaupt Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben zu dürfen. Die Registrierung bei der Stiftung EAR stellt viele Unternehmen bisweilen vor eine große Herausforderung. Die Anforderungen sind komplex und für den juristischen Laien oftmals nur schwer zu ergründen.
Genau an dieser Stelle hilft Ihnen die Deutsche Recycling Service GmbH weiter. Mit unserer langjährigen Expertise sind wir Ihr Ansprechpartner für die Registrierung bei der Stiftung EAR.