Abmahnungen in Bezug auf das Verpackungsgesetz nehmen zu
Rechtliche Fehler sorgen immer häufiger für Abmahnungen im eCommerce. Diese sind nicht nur ärgerlich sondern in erster Linie auch teuer. Gerade in Deutschland ist eine regelrechte Abmahnindustrie mit eigenen Abmahnvereinen entstanden, die regelrecht darauf abzielen, Fehler in Online Shops zu finden und abzumahnen. Dabei sind nicht nur Online Shops betroffen. Abmahnungen können alle Akteure in der Wertschöpfungskette treffen (Hersteller, Fulfillment Dienstleister, Versanddienstleister usw.)
Im Juli mahnten die Kanzlei Sandhage (29 %) und der IDO (18 %) wieder am häufigsten ab. Der VsW e.V., der Verband sozialer Wettbewerb e.V., und der VgU, der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V., machten 7 % aus. 43 % der Abmahnungen entfielen auf eBay-Händler, 14 % auf Amazon-Händler.
Anti-Abmahngesetz sorgt lediglich für Strategieänderung
Nach Inkrafttreten des Anti-Abmahngesetzes änderten Abmahnanwälte lediglich ihre Strategie. Statt OS-Link und Vertragstextspeicherung werden nun die Themen UVP, fehlende Hinweise bei Biozid-Produkten, versicherter Versand, Meterialkennzeichnungen und die fehlende Registrierung nach Verpackungsgesetz abgemahnt. Gerade Abmahnungen in Bezug auf das Verpackungsgesetz zeigen sich steigender Beliebtheit.
Abmahner werden hier doppelt begünstigt. Zum einen gelten die Beschränkungen des neuen Gesetzes gegen den Abmahnmissbrauch für verpackungsrechtliche Abmahnungen nicht und zum anderen ist die Kontrolle der (Nicht)einhaltung des Verpackungsgesetzes schnell erledigt. Über das öffentliche LUCID-Register kann diese mit wenigen Klicks überprüft werden. Somit können innerhalb kürzester Zeit unzählige Unternehmen überprüft und Abmahnungen verschickt werden.
Verstöße gegen das Verpackungsgesetz werden gerne abgemahnt
Aus oben genannten Gründen stehen Verstöße gegen das Verpackungsgesetz aktuell an erster Stelle für Abmahnungen. Wer als Händler Verpackungen mit Ware befüllt und an Endverbraucher abgibt, ist nach geltendem Verpackungsrecht zur Registrierung und Lizenzierung des Verpackungsmaterials verpflichtet. Ausnahmen für Kleinunternehmer oder bestimmte Verpackungsarten gibt es grundsätzlich nicht. Dass diese Pflichten von vielen Händlern noch stiefmütterlich behandelt werden, machen sich gerade unter Geltung des neuen Abmahnrechts immer mehr Abmahner zu eigen. Die Nichteinhaltung der Verpackungsvorschriften ist nämlich nach wie vor wie gehabt abmahnbar.
Doch nicht nur Verfehlungen im Inland sind abmahnfähig. Auch wer im Ausland gegen die Regeln verstößt kann mit einer Abmahnung rechnen. Die Thematik ist sehr Komplex, so dass die meisten Unternehmen kaum in der Lage sind, sich selbstständig rechtskonform aufzustellen. Um auf der sicheren Seite zu sein empfiehlt es sich für Unternehmen, sich an Profis zu wenden, so dass die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet ist.
Warum sollten Mitbewerber Abmahnungen aussprechen?
Durch die Einhaltung der Vorgaben des Verpackungsgesetzes entsteht für betroffene Unternehmen ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand und schlussendlich auch Mehrkosten im Rahmen der Durchführung und Systembeteiligung. Diese Kosten sind bei der Preisbildung zu berücksichtigen. Ein Unternehmen, dass sich nicht an das Verpackungsgesetz hält, kann somit günstigere Preise anbieten und hat einen Wettbewerbsvorteil. Dadurch verschafft sich der Mitbewerber in unlauterer Weise einen Wettbewerbsvorteil. Mittels Abmahnungen haben die “benachteiligten” Unternehmen ein Werkzeug, sich gegen diese Parktiken zu wehren und für Chancengleichheit zu sorgen.
Hilfe bei Abmahnung zum Verpackungsgesetz – Das können Sie jetzt tun
So ärgerlich eine Abmahnung auch ist, Sie sollten diese auf keinen Fall ignorieren. Wichtig ist jedoch auch, dass Sie keine überstürzten Zugeständnisse machen. Abmahnungen, die das Verpackungsgesetz betreffen, stützen sich fast ausschließlich auf leicht auffindbare Fehler, die ohne große Mühen auch in großem Umfang abgemahnt werden können. Die beigefügten Forderungen sind allerdings selten angemessen und sollten von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Was Sie machen können ist:
- Halten Sie die gesetzten Fristen ein
- Gehen Sie nicht voreilig auf die beigefügten Forderungen ein
- Verlassen Sie sich auf Profis – wir helfen Ihnen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten!
Zusammenfassung
Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Verpackungsgesetz sind hoch im Kurs. Dabei wird es Abmahnern leicht gemacht, da sich die (Nicht)einhaltung des Verpackungsgesetzes im öffentlichen LUCID-Registers schnell überprüfen lässt.
Wir empfehlen Online-Händlern dringend, sich über ihre Pflichten nach dem Verpackungsgesetz zu informieren und diese gewissenhaft zu erfüllen um sich gegen verpackungsrechtliche Abmahnungen zu wappnen. Wer sich unsicher ist sollte Kontakt zu uns aufnehmen. Wir beraten Sie gerne und sorgen für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen.