Das Vertreiben von Elektro- sowie Elektronikaltgeräten wird in Deutschland durch die WEEE-Richtlinie normiert, welche sich wiederum an den Vorgaben des Elektrogesetzes (ElektroG) orientiert. Federführend zur Registrierung, Kennzeichnung und Kontrolle der verschiedenen Pflichten ist dabei die Stiftung Elektrogeräte-Altgeräte Register (stiftung ear). Laut den Rechtssetzungen der WEEE-Richtline und des ElektroG sind dabei sowohl Hersteller als auch Inverkehrbringer von Elektrogeräten dazu verpflichtet, eine Registrierung bei der stiftung ear vorzunehmen und eine dementsprechende WEEE-Kennzeichnung zu führen. Zuwiderhandlungen werden hart bestraft und können von den Vollzugsbehörden mit Zahlungen bis zu 100.000 € geahndet werden.

Damit Sie nicht Gefahr laufen, eine solche Strafe zu kassieren, steht ihnen die Deutsche Recycling GmbH als zuverlässiger Partner für Ihre WEEE-Kennzeichnung zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen sorgen wir uns um die umweltfreundliche und gleichzeitig wirtschaftliche Ausrichtung Ihres Unternehmens.

WEEE-Kennzeichnung – Hintergründe und Grundidee

WEEE Nummer – Schritt für Schritt zur Beantragung

Die WEEE-Kennzeichnung zeigt Verbrauchern auf, welche Geräte nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden können, sondern besonderem Recycling bedürfen. Symbolisiert wird dies recht anschaulich durch eine durchgestrichene Mülltonne. Als Vertreiber (dies gilt im Übrigen auch für Onlinehändler) von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Batterien sind Sie dazu verpflichtet, eine WEEE-Kennzeichnung für eben jene Produkte vorzunehmen.

Die WEEE-Kennzeichnung verfolgt damit die grundlegende Idee der Kreislaufwirtschaft, bei der Ressourcen nicht einfach verschwendet, sondern wiederverwendet werden. Bei dem WEEE-Label handelt es sich um eine sogenannte Marktverhaltensregel, die versucht, andere Markteilnehmer zu schützen. Eine WEEE-Kennzeichnung ist somit obligatorisch.

WEEE-Kennzeichnung bei B2B- und B2C-Produkten

Wenn es sich um reine B2B-Produkte (Business to Business) handelt, muss das WEEE-Logo nicht aufgetragen werden. Diese Regelung findet jedoch nur dann Anwendung, wenn die betroffenen Geräte ausschließlich nach Deutschland verkauft werden. In vielen anderen Ländern der EU muss die WEEE-Kennzeichnung sowohl auf B2B- als auch auf B2C (Business to Costumer) Produkten angebracht werden.

Bei einer dualen Nutzung für den betrieblichen sowie privaten Raum ist die WEEE-Kennzeichnung hingegen Pflicht. Eine Anbringung des WEEE-Kennzeichens ist bei Unsicherheit somit generell empfehlenswert.

WEEE-Kennzeichnung – Lassen Sie sich jetzt von der Deutsche Recycling GmbH beraten

Als Dienstleister im Bereich der Umwelt Compliance kümmern wir uns sowohl um die Beantragung Ihrer WEEE-Kennzeichnung als auch die Anmeldung bei der stiftung ear. Mehr noch treten wir in unserem WEEE Full Service als Bevollmächtigter für Sie auf und das bei voller Rechtssicherheit und einer insolvenzsicheren Garantie.

Unsere Leistungen zur WEEE-Kennzeichnung im Überblick:

  • Registrierung, Aktualisierung oder Übernahme einer bestehenden Registrierung bei der stiftung ear
  • Administration aller Vorgaben sowie Übernahme der Korrespondenz bei der stiftung ear
  • Regelmäßige Mengenmeldung und Dokumentenmanagement
  • Koordinierung an den kommunalen Übergabestellen
  • Implementierung eines wirtschaftlichen Rücknahmesystems
  • Ordnungsgemäße Behandlung der Geräte nach den Vorgaben des ElektroG und der WEEE-Richtlinie
  • Verwertungsnachweise

Bei weiteren Fragen zur WEEE-Kennzeichnung und den Vorgaben der WEEE-Richtlinie sowie des Elektrogesetzes dürfen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Unser mehrsprachiges Team freut sich auf Ihre Anfragen und antwortet Ihnen schnellstmöglich.