Pfandpflicht 2024 für Milcheinweggetränkeflaschen
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Pfandpflicht auch für Einweg-Kunststoffflaschen mit Milch, Milchmischgetränken und anderen Milcherzeugnissen. Ein Pfand von mindestens 25 Cent muss erhoben und deutlich gekennzeichnet werden.