Der § 3a UWG und sein Anwendungsbereich
Der § 3a UWG ist eine Vorschrift, die trotz ihres weiten Anwendungsbereichs nur Wenigen bekannt ist. Sie entstammt dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder kurz UWG. Die Sprache von Rechtsnormen mag oft altbacken daherkommen und gerade der Begriff der Lauterkeit steht exemplarisch für die Hartnäckigkeit, mit der der Gesetzgeber am etablierten Juristendeutsch festhält. Dabei bedeutet…